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   BVerwG, 28.08.1995 - 11 B 109.95   

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https://dejure.org/1995,21490
BVerwG, 28.08.1995 - 11 B 109.95 (https://dejure.org/1995,21490)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1995 - 11 B 109.95 (https://dejure.org/1995,21490)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1995 - 11 B 109.95 (https://dejure.org/1995,21490)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 11 B 109.95
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. etwa BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2; Beschluß vom 15. November 1989 - BVerwG 9 B 394.89 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 11 B 109.95
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. etwa BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2; Beschluß vom 15. November 1989 - BVerwG 9 B 394.89 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.1989 - 9 B 394.89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichterörterung des

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 11 B 109.95
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. etwa BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2; Beschluß vom 15. November 1989 - BVerwG 9 B 394.89 -, jeweils m.w.N.).
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